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Die Pflege braucht starke Berufsverbände, starke Gewerkschaften und starke Pflegekammern

Über die Einrichtung einer Pflegekammer wird mittlerweile seit Jahrzehnten gestritten. Offensichtlich ist, dass die Kompetenzen der bisher für die Berufsgruppen sprechenden Organisationen und Institutionen – z.B. Berufsverbände, Gewerkschaften, Einrichtungs- und Kostenträger, sowie zuständige Abteilungen in den Länderministerien – durch die Einrichtung einer Kammer direkt betroffen sein werden.

Die MitarbeiterInnen in der Pflege haben es angesichts der zunehmenden Professionalisierung ihres Berufes wahrlich verdient, dass sie endlich selbst darüber entscheiden, wie die Weiterentwicklung der Pflege als Berufsstand angesichts der demographischen Entwicklung und den damit einhergehenden umfangreichen fachlichen Veränderungen geschehen soll. Sie sollen selbst entscheiden, was das Beste für ihre Berufsgruppe ist. Wer kann dies leisten? Eine Pflegekammer!

Was leistet eine Pflegekammer? Selbstverwaltung und starke Präsenz

Ich bin fest davon überzeugt: Deutschland braucht Pflegekammern. Deutschland braucht im Interesse der Pflege, der Pflegebedürftigen und der beruflich Pflegenden ein starkes Zusammenspiel von Berufsfachverbänden, Gewerkschaften und Pflegekammern. Jede dieser Institutionen hat dabei ihre eigene unverwechselbare Funktion.

Mit der Wahrnehmung der Selbstverwaltung hängt zusammen, dass die Kammer berufliche Richtlinien und Vorschriften erlässt, die für beruflich Pflegende verbindlich sind. Eine Überwachung wird somit gewährleistet. Die Pflegekammer wird auch die Anerkennung der Ausbildungseinrichtungen und die Abnahme des Staatsexamens übernehmen. All diese klaren Verbindlichkeiten, die sich auf eine Stelle konzentrieren, stellt für Pflegende eine Absicherung dar, auf die sie sich berufen können. Einheitliche Standards schaffen außerdem verlässliche Qualität.

Für mich ist es vor allem auch der gesellschaftliche Auftrag, den die Pflegekammer übernimmt. Der Mangel in der Pflege ist durchaus bereits seit Jahren bekannt und der sich daraus ergebende Handlungsbedarf offensichtlich – im Bereich der Weiterbildungen, Fachkraftquoten und Qualitätsinitiativen. Mithilfe der Pflegekammer können Pflegende die Rahmenbedingungen guter Pflege gebündelt definieren, viel konkreter und sachkundiger als andere Organisationen das leisten könnten. Gebündelt würde auch die Erfassung über die Zahl der Pflegenden in Deutschland – ein starkes Instrument, um gezielt den Bedarf an Pflegepersonal zu messen.

Die einzelnen Länderparlamente legitimieren ihre eigenen Landespflegekammern

Gebündelter Sachverstand ist perfekt für Politik. Nun dürfen sich aber Landes- und auch Bundespolitik vor der gesetzlichen Regelung einer solchen eigenen Interessensvertretung für professionell Pflegende nicht wegducken! Es sind die Länderparlamente, die gesetzgeberisch den Weg frei zu machen haben für die Einrichtung einer Pflegekammer in ihrem Bundesland. Die Landesparlamente legitimieren das Ausmaß der Mitgestaltungsmöglichkeiten der professionell Pflegenden im Gesundheitswesen und der Pflege, sie entscheiden darüber, ob eine Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen auf Augenhöhe stattfinden kann. Eine Pflegekammer kommt nicht nur dem Berufsstand zugute, sondern auch der Bevölkerung. Endlich wird pflegerischer Sachverstand strukturiert zu Fragen der Versorgung und Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und der Pflege einbezogen.

Kammer komplettes Novum? Kammern sind durchaus üblich in anderen Branchen der Heilberufe

In der Novellierung des Heilberufsgesetzes ist eine Pflegekammer analog zu den anderen Kammern vorgesehen – nicht mehr und nicht weniger! Grundlage der parlamentarischen Entscheidungen für eine Pflegekammer ist das jeweilige Heilberufsgesetz. In Berlin gilt das 2013 zuletzt geänderte Berliner Kammergesetz. Bisher ist im Berliner Kammergesetz im § 1 (1) geregelt: „Im  Lande Berlin werden als Berufsvertretungen 1. der Ärzte die Ärztekammer, 2. der Zahnärzte die Zahnärztekammer, 3. der Tierärzte die Tierärztekammer, 4. der Apotheker die Apothekerkammer, 5. der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Kammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten errichtet (Kammern).“ Im Gesetz werden die mit einer Kammer zusammenhängenden Aspekte wie zum Beispiel Mitgliedschaft, Rechtsstellung und Aufgaben, VertreterInnenversammlung, Zuständigkeit des Vorstands und Ordnungsbefugnis des Vorstands der Landeskammer, Satzung, Berufsausübung und die Weiterbildung der AltenpflegerInnen sowie Gesundheits- und (Kinder-)KrankenpflegerInnen geregelt – sowie es auch für andere Heilberufskammern der Fall ist. Selbstverständlich sind auch Regeln zu den Einnahmen zu beschließen, zu denen hauptsächlich die vieldiskutierten Beiträge gehören, die nach Maßgabe von gewählten Mitgliedern selbst zu verabschiedeten Beitragsordnungen erhoben werden.

Fakt ist: In jedem anderem Heilberuf gilt der Grundsatz: Der Wert der öffentlichen Gesundheit wird höher gewertet als die mit der Kammer verbundene Pflichtmitgliedschaft der Berufsangehörigen.

Fraktion vor Ort Veranstaltung: „Die Pflegekammer - Eine Herausforderung für die Pflege, die Gesellschaft und die Politik“

Am 12. April 2016 habe ich zusammen mit Hilde Mattheis zur Fraktion vor Ort Veranstaltung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema „Die Pflegekammer – eine Herausforderung für die Pflege, die Gesellschaft und die Politik“ eingeladen. Ich habe mich sehr über die Einsichten und Darstellungen der vier ImpulsgeberInnen Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di Bundesvorstandes, Birte Pauls, Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags und Max Zilezinski, Allianz Pflegekammer Berlin gefreut. Wie bedeutsam das Thema Pflegekammer außerhalb und innerhalb des Pflegeberufes ist, zeigten auch die 134 Anmeldungen von BefürworterInnen und GegnerInnen einer Pflegekammer, die überwiegend aus den verschiedensten Bereichen des Gesundheits- und Pflegewesens, der Gewerkschaften und der Politik – und sogar nicht nur aus Berlin – kamen. Anwesend waren unter anderem VertreterInnen von ArbeitgeberInnenverbänden, Gewerkschaften, MitarbeiterInnenvertretungen; von mehreren Berufsverbänden auf Bundes- und Länderebene, dem Landespflegerat Berlin; von Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten; zahlreicher Berliner Krankenhäuser, stationärer SeniorInneneinrichtungen, ambulanten häuslichen Pflegediensten, Geriatriezentren und Hospizen; Unternehmensberatungen, Rechtsanwaltskanzleien; vom GKV-Spitzenverband sowie Krankenkassen; von der Senatsverwaltung Berlin, einem Ministerium in Brandenburg, VertreterInnnen von Berliner Bezirksämtern; aus der SPD und der Arbeitsgemeinschaft der SozialdemokratInnen im Gesundheitswesen (ASG), PR-Unternehmen, sowie JournalistInnen von Fachzeitschriften aus der Gesundheits- und Pflegebranche.

Pflegestärkungsgesetze und nun ein Schritt hin zur Autonomie der Pflege

Gesundheitsthemen sind von zentraler gesellschaftspolitischer Bedeutung. Dies machte meine Kollegin Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gleich zu Beginn in ihrer Begrüßung deutlich. Mit den Pflegestärkungsgesetzen I und II haben wir in dieser Legislaturperiode bereits viel im Bereich Pflege getan. So haben wir unter anderem den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der ab dem 1. Januar 2017 dafür sorgt, dass wir weg von der Minutenpflege hin zu einer leistungsgerechteren Versorgung der Pflegebedürftigen kommen. Die parlamentarische Beratung zum Kommunalen Pflegestärkungsgesetz beginne in Kürze.

Auch für die Beschäftigten sei viel erreicht worden – das sei aber durchaus noch nicht das Ende der Fahnenstange. Die Entscheidung für die Pflegekammer fiel zuerst auf der jeweiligen Landesebene, für die Bundesebene sei es noch kein zentrales Thema. Hilde Mattheis sprach auch meine Meinung aus: Wir brauchen selbstverständlich auch eine klare gewerkschaftliche Anbindung. Trotz Existenz von Pflegekammern werden diese weiterhin für die tariflichen Belange zuständig sein. Die Dienstleistungsbereiche Gesundheit und Tourismus sind die Sektoren, in denen die Beschäftigung am stärksten wächst. Wir alle, insbesondere aber die Beschäftigten, würden gerade in diesen Sektoren von starken Interessensvertretungsstrukturen profitieren.

Eine Professionalisierung des Berufs ist zu beobachten

Die hohe Bedeutung einer Pflegekammer stellte die Präsidentin der Akkon Hochschule, Prof. Dr. Katja Boguth in ihrem Grußwort dar. Sie war selbst über 30 Jahre in vielfältigen Funktionen und Bereichen in der Pflege tätig. Pflegefachkräfte müssten endlich als wichtige Säule in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wahrgenommen werden: „Wir brauchen eine sachgerechte und professionelle Pflege für alle Menschen“. Die Autonomie der Pflege müsse gestärkt werden. In Deutschland seien wir von einer „evidenzbasierten Pflege“ noch sehr weit entfernt.

In den letzten Jahren ist auch eine sogenannte Professionalisierung des Berufs der Pflege zu beobachten. Prof. Dr. Boguth verwies auf den Unterschied zwischen Beruf und Profession. Zur Professionalisierung gehöre

  • ein erkennbares Fachwissen,
  • eine Akademisierung,
  • eine Selbstverwaltung.

Nutzen einer Pflegekammer

Der Nutzen einer Pflegekammer lag für Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe in folgenden Punkten:

  • im Beitrag zur Sicherung der Gerechtigkeit in der Pflege bei der Entwicklung von Leitlinien, Standards und der Gewährleistung professioneller Pflege
  • in dem damit verbundenen mittelfristigen Effekt der Imageaufwertung einer vertrauenswürdigen und zuverlässigen Pflege
  • in der Professionsentwicklung der Pflege: Eine einheitliche Berufsordnung und Berufsbild für die Profession, der Ausbau des Einflusses auf Fort- und Weiterbildung, die Einführung einer Berufsstatistik, u.a. zur Klärung der Anzahl der Berufsangehörigen, würden unmittelbar zu besseren Rahmenbedingungen für die momentan rund 850.000 in der Pflege tätigen Fachkräfte führen. Die Pflegekammer hat das Mandat für alle Berufsangehörigen in den jeweiligen Kammergebieten zu sprechen.
  • in der Beratung und besseren Kommunikation von und mit der Öffentlichkeit und Politik.

Franz Wagner äußerte die Hoffnung auf das Wachsen eines fachlichen und politischen Selbstverständnisses unter den Pflegenden. Er bedauerte, dass es zu den Pflegekammern immer noch einen hohen Grad an Nicht- und Fehlinformationen gäbe.

Eine Pflegekammer übernähme vieles, aber durchaus nicht alles. So leistet eine Pflegekammer beispielsweise nicht:

  • Sie ersetzt den MDK nicht.
  • Sie führt keine Verhandlungen zu Gehältern oder Tarifverträgen, das bleibt Aufgabe der Gewerkschaften!
  • Sie kann keine Heilserwartungen der beruflich Pflegenden erfüllen.

Danke für die „Studie zur Akzeptanz einer Pflegekammer in Berlin“: Berlin will eine Pflegekammer!

Als Berliner Bundestagsabgeordnete liegt mein Fokus natürlich zunächst auf Berlin. Klar ist: Berliner Beschäftigte in der Pflege wollen eine Pflegekammer! In Berlin hat sich die Mehrheit der Pflegefachkräfte in einer repräsentativen Befragung der „Studie zur Akzeptanz einer Pflegekammer in Berlin“ für eine Pflegekammer entschieden. Die BerlinerInnen kennen das Ergebnis: 58,8% der befragten Pflegefachpersonen sprachen sich für und 17,1% gegen eine Pflegekammer aus. Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja (CDU), der die Alice Salomon Hochschule mit der Studie beauftragt hatte, sah darin einen klaren Auftrag zu Kammergründung. Aus dem Wollen ist dann aber politisch nichts geworden, weitere Schritte – insbesondere hinsichtlich des Haushaltsplanes 2016 – sind von ihm nicht erfolgt.

Ich möchte das Berlin-spezifische Design der repräsentativen Befragung der „Studie zur Akzeptanz einer Pflegekammer in Berlin“ durch die Alice Salomon Hochschule ausdrücklich loben. Dass es von den GegnerInnen des Ergebnisses später zu sehr unsachlichen Diffamierungen kam, zeigt mir erneut, wie intensiv die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Lobbyisten im Gesundheitswesen berührt werden. Deren Verhalten wird von mir nicht gebilligt.

Auch auf dem 3. Deutschen Pflegetag 2016 hier in Berlin war die Forderung nach der Einrichtung von Pflegekammern auf Länder- als auch Bundesebene unüberhörbar. Von allen Seiten wurde Zuspruch bekundet.

Im politischen Spektrum ist die Entscheidung für oder wider eine Pflegekammer keine zwischen den Parteien sondern zuerst eine innerhalb der Parteien. Auch in meiner SPD gibt es leider noch keine klare Entscheidung pro Pflegekammer. Ich setze mich für eine Pflegekammer ein und bin auch davon überzeugt, dass diese angesichts der bundesweiten Entwicklungen in den kommenden Jahren auf jeden Fall kommen wird. Mich motivieren auch die Ergebnisse der „Studie zur Akzeptanz einer Pflegekammer im Land Berlin“. Politik ist gut beraten, sich dem mehrheitlichen Willen der in der Pflege Beschäftigten zu stellen! Ich bin weiterhin fest davon überzeugt, dass die Zahl der befürwortenden Pflegefachkräfte und auch die der befürwortenden Auszubildenden in einer generalistischen Pflegeausbildung zunehmen wird. 

Geht Pflegekammer auch in Berlin?

Auch Max Zilezinski, Mitglied der Allianz Pflegekammer Berlin und der Arbeitsgruppe Junge Pflege des DBfK, wies auf das positive Berliner Votum zur Pflegekammer hin. Als jüngster Podiumsteilnehmer repräsentierte er die Generation, die verlange, dass endlich mit der Pflege, statt über sie gesprochen werde. Die professionelle Pflege müsse politisch sprachfähig werden. Er bekräftigte mit seiner Präsentation die schon geäußerten Pro-Argumente und verstärkte noch einmal die Bedeutung der Pflegekammer als Selbstverwaltungsinstrument im Interesse einer guten Pflege für die Bevölkerung. Denn die Pflegekammer setzt sich für die Sicherstellung (pflege-)wissenschaftlich begründeter pflegerischer Versorgung der Bevölkerung ein.

Er kritisierte außerdem, dass der Berliner Gesundheitssenator, Mario Czaja (CDU), trotz mehrheitlich positiven Votums für die Pflegekammer, politisch keine weiteren Schritte unternommen hat. Die Veranlassung der repräsentativen Studie sei aber schon ein Verdienst. Er bedauerte, dass sich im Berliner Abgeordnetenhaus bisher vorrangig die VertreterInnen von CDU und Bündnis 90/Grünen für und SPD und Linke gegen eine Pflegekammer aussprechen würden. Die Pflegekammer komme jedoch. Dies machte er sehr deutlich. Die professionell Pflegenden ließen sich nicht mehr von der politischen Bühne wegschieben.

In Berlin nicht die erste: Pflegekammern existieren bereits in drei Bundesländern

Die politische Entwicklung der Etablierung einer Pflegekammer sei in einigen Bundesländern bereits weit vorangeschritten, so Franz Wagner weiter. Im Januar 2016 hat in Rheinland-Pfalz die erste Pflegekammer in Deutschland ihre Arbeit aufgenommen. Schleswig-Holstein ist das zweite Bundesland, welches eine Pflegekammer einführt. Dort hat der Gründungsausschuss seine Arbeit bereits aufgenommen. Innerhalb von 30 Monaten muss dieser die erste Kammerversammlung vorbereiten. Im niedersächsischen Landtag wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Gründung einer Pflegekammer diskutiert und vermutlich noch vor der Sommerpause des Landtages beschlossen werden.

Wenn in allen drei Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) die Pflegekammern fest etabliert sind, sind die Voraussetzungen dafür gegeben, dass sich aus diesen drei Pflegekammern auf Bundesebene eine Bundespflegekammer gründet. Diese hätte dann die Rechtsform eines eingetragenen Vereines.

Wie in Schleswig-Holstein, so in Berlin – der Weg zur Pflegekammer in Schleswig-Holstein

Den Weg der Entstehung einer Pflegekammer stellte Birte Pauls, SPD Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Minderheiten-, Senioren- und Pflegepolitische Sprecherin, für Schleswig-Holstein dar und demonstrierte damit ein Musterbeispiel. Grundtenor ihrer Aussage war: „Es ist die Pflege, die für die Pflege sprechen muss - nur das ist demokratische Legitimation. Anders geht es demokratisch nicht". Fakt sei, dass auch in Schleswig-Holstein eine konkrete AnsprechpartnerIn für die Pflege gefehlt habe. Pflege müsse in die Lage versetzt werden, Selbstverantwortung übernehmen zu können. Bis dato seien die Pflegenden aber bei vielen wichtigen Regelungen, beispielsweise bei den Kompetenzen, den Gesetzgebungsverfahren, bei Fort- und Weiterbildungen und bei der Aufsicht über die Berufsausbildung – nicht mit eigener Stimme vertreten gewesen. Pflege wolle und solle aber

  • die Interessenvertretung nach außen,
  • die Gestaltung und Bewachung von Fort- und Weiterbildungen nach Innen

selbst vornehmen. Das Argument Selbständigkeit bzw. Angestelltenverhältnis im Hinblick auf die Gründung einer Pflegekammer habe in Schleswig-Holstein jedoch keine dominante Rolle gespielt, da auch in der Ärztekammer angestellte sowie niedergelassene ÄrztInnen organisiert sind.

Aufgrund ihrer mehrjährigen Tätigkeit in Dänemark wisse die gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin, wie es sei, in einem Land der Pflege-Selbstverwaltung zu arbeiten. Sie berichtete, wie sich der Weg zur Pflegekammer in Schleswig-Holstein gestaltete: Die SPD hat die Gründung einer Pflegekammer bereits in ihrem Wahlprogramm verankert und auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. In Schleswig-Holstein habe es 2013/14 eine repräsentative Umfrage unter den Pflegefachkräften gegeben: Dabei haben sich 51% dafür und 24% dagegen ausgesprochen. Die übrigen 25% „wussten es nicht“. Das Befragungsergebnis ist seitens der SPD als deutlicher politischer Auftrag für die Einrichtung einer Pflegekammer zu werten. Die Durchführung einer Informationskampagne wurde von den GegnerInnen der Pflegekammer vehement torpediert und mit unsachlichen Argumenten zu verhindern versucht. Die ArbeitgeberInnen befürchteten an Einfluss zu verlieren. Sie sähe bei ver.di die Angst um Mitgliederverlust. Birte Pauls warb an dieser Stelle sowohl für eine starke gewerkschaftliche Arbeit, aber auch für eine starke Selbstverwaltung. Beide würden benötigt.

Nachdem 2015 der Landtag das Pflegekammer-Gesetz beschlossen wurde, hat sich Gründungsausschuss gegründet, in dem auch ver.di vertreten ist. Dieser hat nun 30 Monate Zeit, die 1. Pflegekammer-Versammlung vorzubereiten. Im Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Pflegekammer sind keine VertreterInnen der Arbeitgeber. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Registrierung der Pflegenden. Die GegnerInnen der Pflegekammer versuchen nach wie vor dagegen anzugehen. Fakt ist aber: Es ist Gesetzesbruch, wenn der Registrierung von Seiten der Arbeitgeber nicht nachgekommen wird. Ebenso führt es zu einem Gesetzesbruch, wenn ArbeitnehmerInnen dazu aufgefordert werden, die Mitgliedschaft in der Pflegekammer zu boykottieren. Da die Pflegeassistenzberufe keine anerkannten Heilberufe sind, besteht hier keine Pflichtmitgliedschaft. Weil diese aber eine wichtige Berufsgruppe in der Pflege sind, können sie freiwillig Mitglied in der Pflegekammer werden. Zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden die Mitglieder über den Kammermitgliedsbeitrag. Da dieser solidarisch gestaltet werden soll, ist eine Sozialstaffel angedacht. Wiederholt wies Birte Pauls auf die Notwendigkeit eines notwendigen Zusammenspiels von starken Gewerkschaften, Berufsverbänden und Selbstverwaltung hin.

Politik darf sich – auch mit der Pflegekammer – nicht aus der Verantwortung ziehen. Deshalb setzt sich die Schleswig-Holsteinische SPD auch für eine gesetzliche Mindestpersonalbemessung ein. Schleswig-Holstein hat hierzu einen Antrag in den Bundesrat eingebracht.

Pflegekammern europaweit

Allein diese vielen Gründe und die Good-Practice-Beispiele würden ausreichen, mich als Berliner Bundestagsabgeordnete und als Mitglied des Gesundheitsausschusses für eine Pflegekammer in Berlin einzusetzen. Mich treibt aber noch mehr an – die europäische Situation bezüglich Pflegekammern: Während meines auf Wunsch der FES Lissabon erfolgten Aufenthaltes in Lissabon, habe ich auch ein gemeinsames Gespräch mit einem Gewerkschafts- als auch einem Pflegekammervertreter zur Situation der Pflege(-ausbildung) in Portugal geführt. Beide verwiesen auf die Notwendigkeit der jeweils anderen Interessensvertretungsstruktur und beide verstehen „den deutschen Streit“ dazu gar nicht. Die meisten europäischen Länder haben Pflegekammern. Deutschland ist hier die Ausnahme.

Pflegekammer international

Diese Erkenntnisse wurden ebenfalls von Franz Wagner untermauert. Dass eine institutionalisierte Selbstverwaltung der Pflege in Form einer Pflegekammer funktioniert, belegen die internationalen Erfahrungen. Immerhin existieren bereits in zweidrittel der EU-Mitgliedsstaaten Pflegekammern. In einigen Ländern existieren Pflegekammern bereits seit langem, in fünf EU-Staaten wurde die Selbstverwaltung für die Pflege erst in den letzten zehn Jahren eingeführt, so zuletzt vor zwei Jahren in Frankreich. Im Ausland werde immer wieder Überraschung darüber geäußert, dass es in Deutschland keine Pflegekammer gebe.

Mythos Pflegekammer - kann sie die Lösung sein?

Gewerkschaften gehören bisher nicht zu den offiziellen BefürworterInnen einer Pflegekammer. Ist diese aber vom Gesetzgeber installiert, würden Gewerkschaftsmitglieder selbstverständlich in diesem demokratisch legitimierten Gremium mitarbeiten. Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und Leiterin des Fachbereichs Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, stellte in ihrem Referat erneut die Gründe dar, die gegen eine Pflegekammer sprechen, was die Bevölkerung für eine gute Pflege stattdessen brauche und warum ver.di sich gegen die Einrichtung von Pflegekammern ausspricht. Ausgehend von der Grundhaltung, „eine Pflegekammer kann nicht mehr leisten als ver.di.“ bekräftigte sie die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege und nach einer gesetzlichen Mindestpersonalbemessung. Die Pflege verdiene mehr Anerkennung und Respekt und der Gesetzgeber dürfe nicht aus der Verantwortung genommen werden. Richtig so. Ver.di vertritt die meisten gewerkschaftlich organisierten Pflegenden in Deutschland, wisse also, wo die Probleme der in der Pflege Beschäftigten liegen. Ver.di träte auch für die freiwillige Organisation der Pflegenden ein. Es stelle sich die Frage, ob Pflegefachkräfte in einer Pflegekammer „zwangsverpflichtet“ sein müssten, nur weil in den bisherigen Jahren der freiwilligen Organisation noch nicht alles geschafft worden sei. Auch ohne Pflegekammer gäbe es in einigen Bundesländern (beispielsweise Bremen, Hamburg und Saarland) eine Berufsordnung.

Für die Beschäftigten gäbe es durch die Pflegekammern nicht mehr Geld, dieses werde nur durch Tarifverträge erzielt. Die derzeit im öffentlichen Dienstleistungssektor stattfindenden Tarifverhandlungen, in denen auch eine Entgelttabelle für die Pflegeberufe gefordert wird, seien sehr bedeutsam. Tariffragen sind Machtfragen. Das zeigen auch die Auseinandersetzungen an der Charité.

Ich stimme der Bedeutung gewerkschaftlichen Engagements voller Überzeugung zu! Pflegekammern haben aber auch andere Aufgaben, die von Gewerkschaften nicht wahrgenommen werden. Kritisch ging Sylvia Bühler zudem auf die in anderen Bundesländern bereits existierenden Berufsverordnungen ein. Sie äußerte die Meinung, dass eine verpflichtende Berufsordnung die Beschäftigten abhängig mache - eine für mich nicht nachzuvollziehende Aussage. Sie bezweifelte auch, dass die Pflegekammer auf Augenhöhe mit der Ärztekammer sein würde.

Einigkeit herrscht im Ziel einer starken und selbstbewussten Pflege

Der häufiger zu hörende Vorwurf, eine Pflegekammer werde ein Bürokratiemonster sein, werde durch die Existenz der sicherlich strengen Aufsicht durch die Landesparlamente verhindert – so Franz Wagner zu dieser Sorge.

Trotz Gegenargumenten herrschte bei der Veranstaltung doch Einigkeit darüber, dass das Ziel eine starke und selbstbewusste Pflege sein müsse. Franz Wagner beruhigte auch nochmals vor allem Sorgen seitens der Gewerkschaften: Es gäbe für die drei Säulen einer selbstverwalteten Interessensvertretung – Berufsverbände, Gewerkschaften, Pflegekammern – ausreichend viel Arbeit. In Deutschland sei über 100 Jahre versucht worden, die Pflege auf freiwilliger Basis zu stärken – das Ergebnis sei jedoch auf keinen Fall zufriedenstellend. Mit der Einrichtung einer Pflegekammer verbinde ich wie Franz Wagner auch die Hoffnung, dass sich die Kommunikation zwischen der Pflege und der Politik verbessert und das politische Selbstverständnis der Pflegenden gestärkt wird!

„Pflege braucht eine Stimme“ - Endlich eine Pflegekammer zur Selbstverwaltung und als verlässliche Ansprechpartnerin der Politik

Erfreut war ich über die zahlreichen Wortmeldungen und sehr lebendigen, durchaus kontroversen Diskussionsrunden. Viele angesprochene Themen wurden bekräftigt und es gab auch wichtige neue Impulse.

„Pflege braucht eine Stimme“ – so auch zahlreiche Aufforderungen aus dem Publikum:

  • Pflege müsse selbstbestimmter agieren; dies müsse aber aus der Pflege selbst kommen. Klar wäre, dass es in Deutschland keine andere Möglichkeit der Selbstverwaltung als die der Kammer gibt, denn „Pflege braucht eine Stimme“. So ist die Pflegekammer als Ansprechpartnerin und Impulsgeberin für die Politik nötig, da PolitikerInnen sich doch vielfach mit pflegerischen Themen gar nicht auskennen würden.
  • Es sei deutlich, dass die Aufgaben im Ehrenamt nicht mehr erfüllt werden könnten. Es sei unabdingbar, über Strukturen zu reden, in denen diese Aufgaben auch bezahlt werden. Zu einer Selbstverwaltung gehöre aber auch, dass die Kosten dafür auch selbst getragen werden.
  • Ein Mitglied des Deutschen Pflegerates forderte einen höheren Organisationsgrad in der Pflege. Hierin läge auch die Stärke der MedizinerInnen. Die Pflege müsse in die Lage versetzt werden, auch eigene Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit vornehmen zu können. Auch dafür seien die drei Säulen relevant.
  • Mit der Selbstorganisation würden auch solche Szenarien verhindert: Scharf kritisiert wurden neue gesetzliche Regelung zum Thema „Zwangsmedikation“ auf Bundes- und. Landesebene. Die Pflege sei bei der Diskussion nicht vertreten gewesen, obwohl es doch sie sei, die diese Medikationen würde.
  • In Berlin haben sich die professionell Pflegenden für eine Pflegekammer ausgesprochen. Die Politik müsse diese nun errichten.
  • Zudem solle es bundeseinheitliche Regelungen hinsichtlich der Pflegekammer geben.

Wie sehen die genauen Regelungen aus? Es gab auch zahlreiche Detailfragen zur Struktur:

  • Geklärt werden müssten ausreichende Haftpflichtversicherungs-Bedingungen für professionell Pflegende durch die Arbeitgeber, nicht, dass es zu ähnlichen Problemen wie bei den Hebammen zurzeit komme.
  • Die Macht der Ärztekammer komme daher, dass es eine Standeskammer ist. Die Macht der im Krankenhaus beschäftigten ÄrztInnen komme daher, dass diese das Geld generieren.

Darauf wurde mit starkem Widerspruch reagiert: „Sind ÄrztInnen die einzigen, die das Geld generieren? Und Pflege ist nur Kostenfaktor?“ Auch die Pflege generiere für die Einrichtung Einnahmen – auch wenn diese aufgrund der Bestimmungen im DRG-System nachweislich noch zu gering seien.

  • „Kann eine Pflegekammer die Bevölkerung wirklich besser vor unsachgemäßer Pflege schützen? Was ist, wenn die Person, aus welchen Gründen auch immer, keine gute Pflege leisten kann und so gegen die Intention der Pflegekammer verstoße? Was sei, wenn sie sich an die Vorgaben der Pflegekammer halte, aber damit gegen Vorgaben des Arbeitgebers verstoße?“
  • „Wird eine „einfache“ Pflegekraft trotz Pflegekammer künftig noch weiter arbeiten dürfen? Wie sieht es im Detail mit der Pflegekammer aus? Wer zahlt die Fortbildungen? Wie hoch wird der Kammerbeitrag?“
  • Geworben wurde für einen faireren Umgang miteinander. Ver.di wurde zu sachlicherer Diskussion aufgefordert, kritisiert wurde der stark emotionalisierte Kampf in Schleswig-Holstein. Wurden denn die ver.di-Mitglieder schon einmal direkt befragt? Generell wurde gefragt, woher die Angst von ver.di vor der Pflegekammer käme. Es wurde zudem bekräftigt, dass niemand den Gewerkschaften ihre Existenzberechtigung im Feld der Pflege abspreche. Was tue ver.di hinsichtlich der Vorbehaltsaufgaben der Pflege, was für den viel zu kurz kommenden ambulanten Sektor? Häufig würden PflegehelferInnen nach einem Crashkurs in der Behandlungspflege eingesetzt, da die Leistungen an anderen Stellen gekürzt worden seien. Was unternehme ver.di hierzu?
  • Eine Rheinland-Pfälzerin wies nachdrücklich darauf hin, dass die Beschäftigten des Pflegeberufs sich selbst emanzipieren müssten. Allein schafften es die Pflegekammern nicht. Sie fragte nach den Einrichtungen und Regionen, in denen es keine oder kaum eine Tarifbindung gebe. Wer finanziere die Fort- und Weiterbildungen? Was werde anerkannt? Für was werde mensch freigestellt?

Die verlässliche Ansprechpartnerin: Für Politik und in der Pflege tätige Personen

Dass es für eine gute Pflege Berufsverbände, Pflegekammern und Gewerkschaften braucht, stellte Franz Wagner noch einmal heraus. Das ginge auch aus dem DBfK-Flyer hervor. Mit der Pflegekammer hat die Pflege

  • für professionell Pflegende und für Pflegebedürftige eine legitimierte Ansprechpartnerin, die einem weiterhelfen kann bei Problemen.
  • in politischen Diskussionen ein stärkeres Gewicht, da sie mit einer anderen Glaubwürdigkeit als Gewerkschaften und Berufsverbände auftreten kann.
  • die Möglichkeit, sich an der Entwicklung von Qualitätsstandards viel besser als heutzutage zu beteiligen. Außerdem habe sie eine größere interdisziplinäre Reichweite.

Als Ansprechpartnerin ist die Pflegekammer aber nicht nur relevant für die Politik. Auf diesen wichtigen Punkt verweist Birte Pauls. Sie führte aus, dass die Pflegekammer nicht als „Droh-“ sondern als Serviceeinrichtung u.a. zur Beratung betrachtet werden solle. Sie wisse, dass oft wirtschaftliche Aspekte Ursachen dafür seien, dass die Pflege nicht so ausgeführt werde wie sie sollte. Sie kritisierte, dass ver.di beispielsweise häufig erst und nur dann agiere, wenn ein gewisser Prozentanteil der Mitglieder entsprechende Probleme äußern würden. Für viele fachliche Probleme in der Pflege fehlen heute AnsprechpartnerInnen.

Der Grund, warum in Schleswig-Holstein die Pflegekammer nicht ins ziemlich alte und knöcherne Heilberufegesetz aufgenommen, sondern ein eigenes Gesetz verabschiedet wurde, sei folgender: Sie hätten sich schon sehr viel Mühe mit dem Gesetz gemacht. Sollte aber dennoch etwas übersehen worden sein, könne dieses schlanke Gesetz wesentlich leichter geändert werden als gleich eine komplette Änderung des gesamten Heilberufegesetz vorzunehmen.

Keine „Zweiklassengesellschaft“ in den Einrichtungen

Sylvia Bühler wies darauf hin, dass es alle Forderungen für eine gute Pflege eigentlich schon gibt. Es bedürfe wirkungsvollerer Maßnahmen als die Pflegekammer, damit es der Pflege besser gehe. Sie verwies darauf, dass ver.di stärkere Möglichkeiten hätte, wenn sich die Pflegekräfte gewerkschaftlich auch mehr organisieren würden. Hinsichtlich der Vorbehaltsaufgaben würde sich ver.di für Regelung im Zuge der Pflegeberufereform-Gesetzgebung beim Bundesgesetzgeber einsetzen. Sie fragte außerdem, warum Beschäftigte denn dafür bezahlen müssten, damit die Bevölkerung gut gepflegt werden könne. Die Zuständigkeit dafür läge bei der Politik.

Jedoch: Um die Unabhängigkeit der Selbstverwaltung zu gewährleisten, sei es selbstverständlich, dass die Pflegekammer aus Beiträgen der Mitglieder finanziert werden müsse – so Birte Pauls. In den Niederlanden sei folgende Lösung gefunden worden: Die Gewerkschaften verhandeln dort den Mitgliedsbeitrag bei den Tarifverhandlungen on top zu Gehaltserhöhungen.

Birte Pauls sprach sich weiter dezidiert gegen eine „Zweiklassengesellschaft“ in den Einrichtungen aus. Es seien durchaus nicht nur die ÄrztInnen, die für eine Einrichtung Einnahmen generierten. Das werde mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz auch sehr deutlich.

Ich verwies nochmals darauf, dass die Pflege keinesfalls nur ein Kostenfaktor in den Einrichtungen sei. Auch die Pflege würde zur Wertschöpfungskette beitragen. Der Politik ist die Unterbezahlung in der Pflege keinesfalls verborgen geblieben. Wir haben darauf auch mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz und vielen anderen Gesetzen reagiert. Das was uns PolitikerInnen aber sehr stört, ist das enorme Gehaltsgefälle von rund 1.000 Euro innerhalb des Berufsbildes. Das muss sich ändern.

Berufliche Emanzipation macht Pflege und die in der Pflege Beschäftigten sichtbarer

Die Diskussion ging weit über den geplanten Zeitraum hinaus – und hätte auch noch länger dauern können. Ich bedanke mich bei allen RednerInnen und dem äußerst diskussionsbereiten Publikum für den spannenden Abend zum Thema Pflegekammer. Die Veranstaltung wurde außerdem live auf Facebook übertragen – und stieß auch online auf großes Interesse.

Franz Wagner betonte richtigerweise nochmal abschließend, dass „Pflege nicht spontan selbstbewusst“ wird. Aber die Pflegekammer sei ein Instrument zu mehr Macht. Ein Instrument, so wurde deutlich, dass als einzige Institution, vom Gesetzgeber legitimiert, fähig sei, für die Pflege zu sprechen. Arbeitgeber, Gewerkschaften oder andere Dritte hätten diese Legitimation nicht. Die Pflege ist so mit allen Mitteln und Wegen zu stärken – so Birte Pauls. Den damit genauso wichtigen Platz, den die Pflegekammer einer dreijährig ausgebildeten Pflegekraft, wie einer akademisch ausgebildeten Pflegekraft gibt, lobt Max Zilezinski als Vertreter junger Pflegekräfte.

Ich möchte daran anschließend nochmal darauf hinweisen, dass Pflege immer noch vorwiegend ein „Frauenberuf“ ist. Gerade weil mir die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern sehr am Herzen liegt, kämpfe ich auch für die Pflegekammer. Das gelingt nur mit einer Gerechtigkeit der Berufe.

Pflege braucht den Mut zu mehr Emanzipation. Deutlich wurde: Es gibt genügend Arbeit, Raum und Notwendigkeit für starke Berufsverbände, für starke Gewerkschaften und für starke Pflegekammern!

AnhangGröße
Grußwort Prof. Dr. Katja Boguth.pdf202.53 KB
Präsentation Max Zilesinski.pdf674.61 KB
Sachstand Pflegekammer Bundesländer.pdf131.78 KB
Sylvia Buehler Mythos Pflegekammer.Ver_.di_.pdf672.99 KB